

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie ist das zentrale Gesetz, das die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern durch Unternehmen regelt. Jedes Unternehmen, das solche Daten verarbeitet, muss die Anforderungen der DSGVO erfüllen.
Unternehmen, die gegen die DSGVO verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen und Bußgeldern rechnen. Die DSGVO gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und zielt darauf ab, einen einheitlicheren Standard für den Schutz personenbezogener Daten und Verbraucherdaten zu schaffen.
Zu den wichtigsten Anforderungen der DSGVO gehören:
Die DSGVO gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Sie gilt auch für Firmen außerhalb der EU, wenn diese Waren oder Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten überwachen. Daher fallen auch große internationale Unternehmen wie Google und Facebook unter ihren Anwendungsbereich.
Eine der bekanntesten frühen Strafen nach der DSGVO betraf Google, das wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten zu einer Geldstrafe von rund 44 Millionen Pfund verurteilt wurde. Der Fall begann, als eine französische Datenschutzorganisation Googles Rechtsgrundlage für die Verwendung personenbezogener Daten zur Personalisierung von Werbung anfocht. Die Aufsichtsbehörde gab ihr Recht und verhängte eine Rekordstrafe.
Diese Zahl verdeutlicht jedoch nur einen Teil des Risikos. Die DSGVO erlaubt es Aufsichtsbehörden, Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen. Unternehmen sollten die Einhaltung der Vorschriften daher nicht vernachlässigen.
Um Ihr Unternehmen zu schützen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über die richtigen internen Prozesse verfügen. Zum Beispiel sollten Sie:
Darüber hinaus sollten Ihre Datenschutzverfahren wichtige individuelle Rechte abdecken, darunter:
Der Datenverantwortliche in einer Organisation trägt die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO. In der Praxis bedeutet dies, dass die Organisation nicht nur das Gesetz einhalten, sondern die Einhaltung auch nachweisen muss.
Wenn Ihr Unternehmen mit gebrauchten Mobiltelefonen handelt, besteht ein klares DSGVO-Risiko darin, dass alte Benutzerdaten auf diesen Geräten verbleiben. Ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen allein reicht nicht ausStattdessen müssen Sie sicherstellen, dass niemand persönliche Daten vom Mobiltelefon wiederherstellen kann.
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Zudem hat auch Frau Hiscox-Versicherung Die Löschung der Abdeckungen wurde mit Mobi durchgeführt.WIPE®Um mehr über Mobi zu erfahrenWIPE®, kontaktieren Sie den MobiCode Team auf 02031 502529.
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